Verkehrszeichen sind in der Regel selbsterklärend, und man hat ihre Bedeutung ja im theoretischen Unterricht vor der Fahrprüfung ohnehin „gepaukt“.
Ist man aber in einem anderen Land mit dem Auto unterwegs, kann einen manches Verbots- oder Gebotsschild durchaus vor ein Rätsel stellen: Was bedeutet es? Und vor allem: Ist es für mich von Bedeutung? Wenn ja, welche Konsequenzen muss ich bei Nichtbeachtung befürchten? Auf das Argument, orts- oder besser: landesfremd zu sein, kann man sich schließlich nicht verlassen. Unwissenheit schützt vor Sanktionen nicht.
Andere Länder – andere Verkehrszeichen: Wir machen die Besonderheiten an vier Beispielen deutlich.
Ein Einkaufskorb mit frischen Früchten und Gemüse. Das sieht nicht nur gesund aus, sondern weist auf eine Einkaufsquelle für gesunde und hochwertige Lebensmittel hin. Wer ein solches Schild entdeckt, ist in Dänemark unterwegs und dort in der Nähe eines Hofladens. Diese sind bisweilen abgelegen von Städten oder Ortschaften, schwer zu finden, vor allem für Ortsunkundige. Die Schilder sind also eine Orientierungshilfe. Übrigens: Weil die Entfernung zwischen Wohngegenden und Läden täglichen Bedarfs oft größer sind als z. B. in Deutschland, erscheinen manche Regelungen beim ersten Aufenthalt im „nordischen Nachbarland“ sehr unkonventionell: Eine kleine Apothekenfiliale ist etwa im örtlichen Lebensmittelmarkt untergebracht, am Bioladen ist zugleich eine Tankstelle. Sympathischer Pragmatismus.
Weiße Raute auf blauem Untergrund. Das Verkehrszeichen gibt es nur in Frankreich und wurde dort nach einer Testphase verbindlich eingeführt. Es steht für „voie réservée“, eine reservierte Fahrspur. Aber für wen ist sie reserviert? Sie darf von Taxis, öffentlichen Verkehrsmitteln und Pkw befahren werden – von letzteren aber nur, wenn diese für Fahrgemeinschaften genutzt werden.
Eine gewisse Ähnlichkeit mit der reservierten Fahrspur hat das Parken mit dem Zusatz „carpool“ – damit sind wir in den Niederlanden. Es ist ein Parkplatz für Fahrgemeinschaften. Fahrer, die ihr Auto hier abstellen, fahren mit einem Auto gemeinsam weiter. Ein Verkehrszeichen, das einem veränderten Mobilitätsgedanken Rechnung trägt. In einer Zeit, in der die Fahrgemeinschaft deutlich an Bedeutung gewonnen hat gegenüber dem eigenen Auto zur alleinigen oder maximalen Nutzung zu zweit.
Schließlich noch eine Frage zum Thema Parken: Wer darf das in Österreich, wenn der Zusatz „Spital“ ausgewiesen ist? Ein Besucher im Krankenhaus, denn so heißen diese segensreichen, aber nicht sonderlich geliebten Einrichtungen hier. Eine Bezeichnung, die auch in der Schweiz noch üblich ist bzw. im Englischen „hospital“ und im Französischen als „hôpital.“
Die KÜS wünscht gute und sichere Fahrt – überall!
Fotos: Wikipedia
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