§ 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Wir bieten Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird. Für das Erteilen der Prüfplakette gilt § 29 Absatz 3.
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OLDTIMERGUTACHTEN

Damit die Begutachtung eines Oldtimers positiv verläuft, muss dieser zunächst einmal einige allgemeine Voraussetzungen erfüllen.

Hierzu zählt beispielsweise, dass nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind und weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, als Oldtimer gelten. Der Originalzustand des Fahrzeuges muss in allen Hauptbaugruppen gegeben sein, wobei nur Änderungen, die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung oder Herstellungsdatum erfolgt sind, zulässig sind.

Außerdem muss sich der zu begutachtende Oldtimer in einem Zustand ohne erkennbare technische oder optische Mängel befinden. Angemessene, dezente Gebrauchsspuren am Fahrzeug werden toleriert.

Bei der Durchführung der Begutachtung durchläuft das Fahrzeug diverse Pflicht-Prüfpunkte.

Hierzu zählen unter anderem die Fahrzeugidentität (ist das Gesamt-Fahrzeug eindeutig zu identifizieren?), die Anforderungen an die Hauptbaugruppen des Fahrzeuges, der Aufbau / die Karosserie (Außenhaut, Lack) der Rahmen und das Fahrwerk.

Ebenfalls von Bedeutung sind der Motor und der Antrieb (nur Originalausführungen von Motor und Getriebe sind zulässig), die Bremsanlage, die Lenkung, Reifen und Räder, die Elektrische Anlage und der Innenraum (Sitzbezüge sind nur original, ähnlich oder zeitgenössisch zulässig, die Nachrüstung von Gurten ist gestattet, sofern sie fachgerecht eingebaut werden).

Auch auf Besonderheiten bei Krafträdern und Nutzfahrzeugen wird geachtet.