Gassystemeinbauprüfung und Gaswiederholungsprüfung nach § 41a StVZO (GSP/GWP)

Ist ein Kraftfahrzeug mit einer Gasanlage zum Betrieb des Motors ausgerüstet, ist in regelmäßigen Abständen eine Gaswiederholungsprüfung (GWP) durchzuführen. Die GWP muss mindestens alle zwei Jahre und darf maximal zwölf Monate vor Fälligkeit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Eine außerordentliche Gaswiederholungsprüfung ist zusätzlich nach Arbeiten an der Gasanlage durchzuführen.

Wird ein Fahrzeug mit einer Gasanlage zum Betrieb des Motors ausgerüstet oder eine andere neue Gasanlage als Ersatz für eine alte verbaut, muss nach dem Einbau der Gasanlage einmalig eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) durchgeführt werden. Je nach Art der Anlage und der zugehörigen Gutachten findet im Anschluss die Gassystemeinbauprüfung statt.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.
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