Recht: Diagnose Depression und MPU-Anordnung

Ein Rempler beim Parken, Verwirrung am Unfallort und Medikamente im Spiel – das reicht unter Umständen aus, damit die Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht. So passierte es einer Frau aus Bayern, die wegen einer Lithium-Überdosierung in eine medizinisch-psychologische Untersuchung geschickt werden sollte. Sie wehrte sich gerichtlich dagegen – und scheiterte.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, 11. Senat, hat am 2. Juni 2025 (AZ: 11 CE 25.519) entschieden, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens (MPU) unstatthaft ist und somit keinen Erfolg haben kann.

Die Betroffene war mit ihrem Auto beim Ausparken gegen ein anderes Fahrzeug gestoßen. Der Polizeibericht hielt fest, sie sei verwirrt und teilnahmslos gewesen. Medikamenteneinnahme wurde zunächst bestritten, später aber eingeräumt. Eine stationäre Behandlung, ärztliche Atteste und ein psychiatrisches Gutachten folgten. Fazit: Die Lithium-Überdosierung habe zu temporären Einschränkungen geführt, die sich aber zurückgebildet hätten. Dennoch ordnete das Landratsamt eine MPU an – wegen verbleibender Zweifel an der psychischen Belastbarkeit und Konzentrationsfähigkeit.

Gegen diese Anordnung klagte die Frau und beantragte einstweiligen Rechtsschutz. Ziel war es, sich bis zur Klärung im Hauptverfahren nicht begutachten lassen zu müssen. Das Verwaltungsgericht lehnte dies ab. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun die Entscheidung: Eine MPU-Anordnung sei keine selbstständig anfechtbare Maßnahme, sondern Teil der Vorbereitung einer Fahrerlaubnisentscheidung.

Das Gericht betonte, dass die Anordnung zur MPU dem Schutz der Allgemeinheit diene. Gesundheit und Leben anderer Verkehrsteilnehmer hätten höheres Gewicht als das individuelle Interesse, die Untersuchung zu vermeiden. Die psychische Erkrankung allein war nicht ausschlaggebend – vielmehr die konkreten Ausfallerscheinungen beim Unfall und die Unsicherheit, ob die Medikation dauerhaft stabil eingestellt ist. Die Zweifel an der Fahreignung waren aus Sicht der Behörde auch nach Vorlage mehrerer Gutachten nicht ausgeräumt.

Auch wenn ein fachärztliches Gutachten die Fahreignung bescheinigt, kann die Behörde eine MPU anordnen, wenn weitere Zweifel bestehen. Wer dieser Anordnung nicht nachkommt, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis. Ein sofortiger Rechtsschutz gegen die Anordnung selbst ist dabei ausgeschlossen. Betroffene können erst gegen den Entziehungsbescheid vorgehen.

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