§ 19 (3) StVZO Änderungsabnahme
Nach der Montage von Tuningteilen mit Teilegutachten müssen amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure prüfen, ob jene Teile richtig montiert wurden und die vorgegebenen Beschränkungen oder Auflagen eingehalten wurden. Hierüber erhalten Sie von uns anschließend eine Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus (-Anbaubescheinigung ).
Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zweck der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:
1. Änderungen von Angaben zum Halter, wobei bei alleiniger Änderung der Anschrift die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen ist,
2. Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
3. Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,
4. Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit,
5. Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist,
6. Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast,
7. Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern,
8. Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,
9. Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken,
10. Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern, und
11. Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.
Verpflichtet zur Mitteilung ist der Halter und, wenn dieser nicht dem Eigentümer entspricht, auch der. Die Verpflichtung besteht bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen mitgeteilt worden sind. Wir helfen Ihnen sehr gerne dabei.
Tags: Änderungsabnahmen Dortmund| Prüfstelle für Tuningabnahmen | Was ist bei Tuningmaßnahmen zu beachten | Einzelabnahme |
1. Änderungen von Angaben zum Halter, wobei bei alleiniger Änderung der Anschrift die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen ist,
2. Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
3. Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,
4. Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit,
5. Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist,
6. Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast,
7. Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern,
8. Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,
9. Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken,
10. Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern, und
11. Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.
Verpflichtet zur Mitteilung ist der Halter und, wenn dieser nicht dem Eigentümer entspricht, auch der. Die Verpflichtung besteht bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen mitgeteilt worden sind. Wir helfen Ihnen sehr gerne dabei.
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Wenn Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen lassen möchten, sollten Sie beachten, dass für bestimmte Änderungen in der Straßenverkehrszulassungsordnung die Begutachtung durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer vorgeschrieben ist.
Bereiche, in denen der Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation für die erforderliche Änderungsabnahme tätig werden darf, umfassen den Ein- oder Anbau von Teilen, für die ein Teilegutachten oder eine Teilegenehmigung vorgelegt werden.
Diese Gutachten und Genehmigungen, aber auch die Begutachtung selbst, unterliegen einigen Bedingungen.
Das Prüfzeugnis muss beispielsweise dem Fahrzeug zugeordnet werden können, im Prüfzeugnis aufgeführte Auflagen und Bedingungen müssen erfüllt werden und das Fahrzeug muss auch nach den vorgenommenen Änderungen noch verkehrssicher sein.
Eine erfolgreiche Änderungsabnahme wird im Anschluss durch die Ausstellung eines Änderungsnachweises schriftlich bestätigt.
Zu einer Begutachtung im Einzelfall durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen kommt es dann, wenn für die Änderungen am Fahrzeug kein gültiges Prüfzeugnis für die Änderungsabnahme vorliegt.
Da der amtlich anerkannte Sachverständige bei einer Begutachtung im Einzelfall auch alle Prüfungen, die in den Prüfzeugnissen für die Änderungsabnahme von technischen Diensten durchgeführt wurden, selbst durchführen muss, ist diese Begutachtung sowohl deutlich zeitaufwendiger, als auch deutlich teurer.
Aufgrund der Gefahren, die von nicht seltenem, unseriösem Tuning mit unerlaubtem Zubehör und unsachgemäßer Durchführung ausgehen, unterstützen wir von KÜS die Aktion „TUNE IT! SAFE IT!“. Ziel ist es, sicheres, technisch einwandfrei durchgeführtes Tuning von unseriösen Anbietern strikt zu trennen.
Nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen zu drei Bereichen des Tunings - Fahrwerksänderung, Räder / Reifen und Spoiler.
Eine Fahrwerksänderung erfolgt vor dem Hintergrund, das Fahrverhalten oder den optischen Eindruck des Fahrzeuges zu verbessern.
Hierbei gilt es beispielsweise zu beachten, ob die Fahrwerksänderung am Fahrzeug verwendet werden darf.
Mit der Änderung der Rad- / Reifenkombination ist der An- oder Umbau einer für das betreffende Fahrzeug bislang nicht genehmigten Reifengröße gemeint.
Das Ziel ist hierbei, genau wie bei einer Fahrwerksänderung, das Fahrverhalten und den optischen Eindruck des Fahrzeuges zu optimieren.
Bei dieser Art des Tunings gilt es zu beachten, ob Rad- oder Reifengröße am Fahrzeug verwendet werden dürfen und die Tragfähigkeit und das Geschwindigkeitssymbol ausreichend sind.
Auch der Anbau von Spoilern erfolgt mit dem Ziel der optischen Verschönerung des Fahrzeuges. Gelegentlich werden auch Fahreigenschaften des Fahrzeuges geändert. Beispiele hierfür sind die Höchstgeschwindigkeit, die Kurvenfahreigenschaften und das Auftriebs- bzw. Bremsverhalten.
Hier gilt besonders zu beachten, ob die Luftleiteinrichtung am Fahrzeug verwendet werden darf.
Außerdem muss bei allen oben genannten Arten des Tunings immer beachtet werden, ob ein geeignetes Prüfzeugnis vorhanden ist, die Freigängigkeit der möglichen Rad- / Reifenkombinationen gegeben ist, es zu Problemen mit bereits vorgenommenen Änderungen kommen kann und die Auflagen des Prüfzeugnisses erfüllt sind.