Bei einem Unfall muss der Schaden zügig der Versicherung gemeldet werden. Es besteht eine sogenannte Anzeigepflicht. Meldet der Versicherungsnehmer den Unfallschaden erst knapp sechs Monate nach dem Verkehrsunfall, kann er seinen Anspruch gegen den Kaskoversicherer verlieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Juni 2017 (AZ: 20 U 42/17) hervor, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
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