Wer mit einem besonders breiten Anhänger unterwegs ist, muss besonders aufmerksam sein. Aber auch wenn ihn an einem Unfall keine Schuld trifft, kann er dann wegen der besonders erhöhten Betriebsgefahr aufgrund der Breite des Anhängers mithaften. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 7. Juni 2017 (AZ: 14 U 167/16) wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
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