Recht: Beschädigung durch aufgewirbelten Stein

Auch wenn ein Lkw einen Stein aufwirbelt und den Wagen dahinter beschädigt, muss der Fahrer nicht immer haften. Musste er nicht mit dem Stein rechnen und trifft ihn kein Verstoß gegen seine Sorgfaltspflicht, muss er keinen Schadensersatz zahlen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg–Fürth vom 30. März 2017 (AZ: 2 S 2191/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

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