Der Besitzer eines älteren Wohnmobils hat keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für die Einfahrt in die Umweltzone. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 17. November 2017 (AZ: 6 K 4419/16), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
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