Neben Straßen aufgestellte Werbeschilder müssen gewisse Auflagen erfüllen. Sie dürfen Verkehrsteilnehmer nicht ablenken oder behindern und müssen standsicher aufgestellt sein. Es sind aber keine weitergehenden Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz stürzender Motorradfahrer erforderlich. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 15. März 2017 (AZ: 9 U 134/15). Die dagegen gerichtete Beschwerde hat der Bundesgerichtshof am 24. Oktober 2017 (AZ: VI ZR 162/16) zurückgewiesen.
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