Wer haftet, wenn sich jemand beim Einsteigen in die U-Bahn verletzt? Im Kern dreht es sich um die Frage, ob die akustischen und optischen Warnsignale beim Schließen von U-Bahntüren ausreichen. Wer dennoch einsteigt und durch sich schließende Türen verletzt wird, hat keinen Anspruch gegenüber dem Verkehrsbetrieb. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21. November 2017 (AZ: 8 S 5719/17), über die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert. …
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