Recht: Parken unterm Walnussbaum – Müssen Autofahrer mit Nüssen rechnen?

Wer im Herbst sein Auto unter einem Walnussbaum parkt, muss mit herunterfallenden Nüssen rechnen. Die gilt auch für Autofahrer, die auf dem eigenen Grundstück parken, auf das der Walnussbaum des Nachbarn herüberragt. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt/Main vom 11. Oktober 2017 (AZ: 32 C 365/17 (72)). …
Source: New feed