Recht: Kein Schadensersatz wegen Sturz auf schadhaftem Radweg

Radwege sind in Städten oft in schlechtem Zustand. Baumwurzeln und Risse werden schnell zur Sturzfalle für Radfahrer. Ist der Schaden an einem solchen Weg aber für jedermann offensichtlich, muss die Stadt bei einem Schaden nicht haften. Stürzt ein Radfahrer an einem erkennbar schadhaften Radweg, hat er den Unfall juristisch selbstverschuldet. Über diese unbefriedigende Sichtweise informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und weist auf eine Entscheidung des Landgerichts Magdeburg vom 1. Februar 2018 (AZ: 10 O 984/17) hin.

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