Wer auf der Autobahn schneller als Richtgeschwindigkeit fährt, kann bei einem Unfall mithaften. Selbst dann, wenn ihn an dem Unfall keine Schuld trifft. Es greift dann in der Regel die Betriebsgefahr. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21. November 2017 (AZ: I-1 U 44/17). …
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