Ein Versicherungsnehmer wollte seine Versicherung für einen Autodiebstahl in Anspruch nehmen. Aufgrund von Ungereimtheiten und unterschiedlichen Angaben musste er den Diebstahl beweisen. Normalerweise reicht es aus, nachvollziehbar darzulegen, dass es zu dem Diebstahl gekommen ist. Kann die Versicherung aber Umstände darlegen, die schwerwiegende Zweifel an der Ehrlichkeit des Versicherungsnehmers hinterlassen, muss er den Kfz-Diebstahl vollständig beweisen.
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