Recht: Falschparker übernimmt Kosten für Schienenersatzverkehr

Wer Straßenbahnschienen mit einem Parkplatz verwechselt, muss unter Umständen den Schienenersatzverkehr bezahlen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 25. August 2017 (AZ: 32 C 3586/16 (72)).

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