Wer im Netz Autofelgen mit dem Hinweis „passend“ kauft, darf sich auch darauf verlassen, dass er keine weitere zulassungsrechtliche Prüfung benötigt. Ansonsten kann der Käufer vom Kauf zurücktreten. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein Urteil des Amtsgerichts München vom 18. Oktober 2017 (AZ: 242 C 5795/17).
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