Recht: "Knöllchen" in Urlaubszeit zugestellt

Bei Strafzetteln sind Einspruchs- und Zahlungsfristen zu beachten. Wer ein Knöllchen erwartet und lange im Urlaub ist, sollte daher jemanden bitten, den heimischen Briefkasten regelmäßig zu leeren. Das gilt vor allem, wenn er beabsichtigt, Einspruch einzulegen, wie die Rechtsschutzversicherung D.A.S. erläutert.

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