Taschenrechner fällt nicht unter das Verbot elektronischer Geräte am Steuer. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg geurteilt und damit die Geldbuße eines Amtsgerichts aufgehoben.
In dem verhandelten Fall ging es um einen Mann, der wegen überhöhter Geschwindigkeit von einer Radarfalle geblitzt worden war. Auf dem Foto war er anschließend mit einem nicht näher bestimmbaren Gerät in der Hand zu erkennen. Obwohl er einwandte, es habe sich nicht um ein Smartphone, sondern um einen Taschenrechner gehandelt, den er auch vorlegen konnte, verhängte das Amtsgericht eine Geldbuße von 100 Euro für das „Halten eines elektronischen Gerätes während der Fahrt in Tateinheit mit Geschwindigkeitsüberschreitung“.
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