Recht: Angaben im Kfz-Verkaufsinserat

Ist in einer Verkaufsanzeige angegeben, ein Wagen sei „scheckheftgepflegt“, so darf der Käufer davon ausgehen, dass das stimmt – und den Kaufvertrag später rückabwickeln, wenn es nicht der Fall ist. Das Amtsgericht München gab damit einem Gebrauchtwagenkäufer Recht, der sich vom Verkäufer getäuscht fühlte.

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