Recht: Urteil zu Schmerzensgeld

Unfallopfer haben umfangreiche Ansprüche, wie etwa Schadensersatz, Schmerzensgeld oder den Haushaltsführungsschaden. Bei der Berechnung des Schmerzensgelds und des Haushaltsführungsschadens wurden bisher meist Tabellen herangezogen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat nun in einer Entscheidung vom 18. Oktober 2018 (AZ: 22 U 97/16) die Berechnung anhand der Dauer der Behandlung vorgenommen. Beim Haushaltsführungsschaden muss der modernere Zuschnitt der Haushalte berücksichtigt werden. Der Ausgleich orientiert sich dabei am gesetzlichen Mindestlohn, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Source: New feed