Bei einem Speedwayrennen muss zur Sicherung des Zuschauerbereichs ein zusätzlicher Fangzaun errichtet werden. Fehlt dieser und es passiert ein Unfall, muss der Veranstalter die Kosten für die Behandlung eines verletzten Zuschauers erstatten. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 16. Januar 2018 (AZ: 2 U 105/17).
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