Komplettgutachten nach § 21 StVZO durch die KÜS

Der Bundesrat hat in seiner aktuellen Sitzung die Liberalisierung des § 21
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beschlossen und so das Monopol
der Technischen Prüfstellen beendet. Der Technische Dienst der KÜS, die KÜS
Technik GmbH, ist nun bereit für die entsprechenden Gutachten.

Diese umfassen:

  • bei länger als
    sieben Jahren stillgelegten Fahrzeugen ein Gutachten zur
    Wiederinverkehrbringung,
  • das Gutachten für
    die Zulassung von Importfahrzeugen von außerhalb der Europäischen Union, etwa
    aus den Vereinigten Staaten,
  • das Gutachten
    für Fahrzeuge aus anderen Ländern, die keine EU-Typgenehmigung haben,
  • das Gutachten zu
    Änderungen am Fahrzeug durch nicht genehmigte Teile zum Anbau (z. B.
    Tuningteile).

Die zur Unterschrift berechtigten Personen der KÜS sind kompetent und
bestens vorbereitet auf ihre Aufgaben.

Die KÜS bietet nun für die Autofahrerinnen und Autofahrer aber auch für die Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes einen umfassenden und kompletten Service, auch durch die Unternehmen im KÜS-Verbund wie etwa die KÜS DATA GmbH, die KÜS Service GmbH oder die KÜS Automotive.

Foto: Zayra Maxim – Adobe Stock

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