
Ein Autounfall ist immer ein Schock, selbst wenn niemand zu Schaden kommt. Passiert der Unfall im Ausland, sind am Unfallort die gleichen Schritte vonnöten wie in Deutschland.
Damit die Schadensregulierung möglichst einfach verläuft, sollten Autofahrer einen europäischen Unfallbericht dabeihaben, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert. Dieses Formular ist in vielen europäischen Sprachen erhältlich und erlaubt den Beteiligten, den Unfallhergang und die Daten der Unfallgegner jeweils in ihrer Landessprache festzuhalten. Es steht im Internet kostenlos zum Download bereit.
Ansonsten
gilt bei Autounfällen auf ausländischen Straßen wie bei Unfällen in
Deutschland: Als erstes die Unfallstelle sichern und die Polizei alarmieren.
Wenn niemand verletzt wurde, komme die Polizei zwar auch im Ausland ungern,
berichtet Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker, Verkehrsrechtsexperte von
anwaltauskunft.de. „Sicherheitshalber sollte man die Beamten aber immer rufen.“
Als nächstes
gilt es, Beweise zu sichern und zum Beispiel Fotos von den beschädigten
Fahrzeugen zu machen. Wichtig ist zudem, Zeugen anzusprechen und ihre
Kontaktdaten zu notieren. „Autofahrer sollten sich vom Unfallgegner unbedingt
die Versicherungskarte zeigen lassen“, rät der Aschaffenburger Rechtsanwalt
weiter. Andernfalls könne die Verfolgung der Ansprüche sehr langwierig werden.
Die eigene Versicherung informieren Autofahrer nach dem Unfall am besten so
schnell wie möglich. Bei einem größeren Schaden ist es sinnvoll, sie direkt zu
kontaktieren, bei kleineren genügt die Meldung noch, wenn man wieder zuhause
ist.
„Die
Schadensansprüche zu verfolgen ist innerhalb der EU relativ unkompliziert“,
berichtet Häcker. Autofahrer könnten ihre Ansprüche in ihrem Land und in ihrer
Sprache geltend machen. Alle Versicherungen der EU-Länder unterhalten Büros in
den jeweils anderen Ländern oder haben Kooperationen mit Versicherungen vor
Ort, an die sich Geschädigte wenden können. Nach den entsprechenden
EU-Richtlinien muss ein Schaden innerhalb von drei Monaten abgewickelt sein.
Anwendbar
ist immer das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Die
Rechtsordnungen unterscheiden sich teilweise deutlich von der deutschen. Gutachter-
und Rechtsanwaltskosten werden beispielsweise nicht immer ersetzt. Sind alle
Unfallbeteiligten Deutsche, gilt das deutsche Recht. Häcker rät, immer einen
Anwalt für die Durchsetzung der Ansprüche zu beauftragen. Hat man eine
Rechtschutzversicherung, übernimmt diese die Gebühren.
Kompliziert
wird es, wenn der Unfall sich außerhalb Europas ereignet. „Mit Ländern
außerhalb der EU gibt es kein Übereinkommen“, sagt Rechtsanwalt Häcker. Man
müsse seine Ansprüche in der Landessprache bei der ausländischen Versicherung
verfolgen. Hier könne oft nur ein ortsansässiger Anwalt helfen.
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