
Wer ein Seil, Band oder Ähnliches über einen Radweg spannt, haftet bei einem Unfall voll auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies gilt auch für das Sportband Slackline.
Man darf nicht damit rechnen, dass Radfahrer automatisch das drei bis fünf Zentimeter breite Band erkennen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16. Juli 2019 (AZ: 14 U 60/16).
Auf einem
etwa 3,4 Meter breiten Rad- und Fußweg in einem Sportgelände hatten drei Männer
eine rund 15 Meter lange und etwa drei bis fünf Zentimeter breite farbige
Slackline über den Weg gespannt, nicht aber zusätzlich optisch gesichert. Als
die Männer ihre Balanceübungen auf der Slackline unterbrachen, entfernten sie
sich kurzzeitig von ihrem Übungsplatz und hielten sich in dem neben dem Weg
gelegenen Pavillon auf.
Die
Radfahrerin näherte sich der Stelle über eine leicht abschüssige Strecke und
nahm dabei zunächst eine leichte Linkskurve und dann eine Rechtskurve. Das über
den Radweg gespannte Band erkannte sie zu spät und fuhr dagegen. Infolge des
abrupten Halts stürzte sie über ihren Fahrradlenker und fiel mit Kopf und Schultern
auf den Asphaltboden. Sie verlor kurzzeitig das Bewusstsein und musste mit
einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Sie hatte sich zahlreiche
Verletzungen zugezogen. Sie wurde zweimal operiert, war insgesamt dreimal im
Krankenhaus und einmal in der Reha. Sie war etwas mehr als fünf Monate
arbeitsunfähig.
Das
Landgericht sah die alleinige Schuld bei den drei Männern. Es sprach der Frau
jedoch nur 10.000 Euro Schmerzensgeld und nur einen Teil des eingeklagten
materiellen Schadens zu.
Beim
Oberlandesgericht bekam die Frau 25.000 Euro, auch im Hinblick auf ihre durch
den Unfall eingeschränkten beruflichen Möglichkeiten. Außerdem müssten die
Beklagten ihr alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem
Unfall ersetzen. Sie hafteten, da sie das Band ohne weitere Sicherung über den
Radweg gespannt hätten. Man könne sich nicht darauf verlassen, dass Radfahrer
die Slackline rechtzeitig sähen. Durch eine Drehung der Slackline könne diese
im ungünstigen Fall erst etwa aus fünf Meter Entfernung als Hindernis erkannt
werden. Selbst wenn der Radfahrer aufmerksam sei, könne er dann bei einer
Geschwindigkeit von 15 km/h nicht mehr rechtzeitig vor der Slackline anhalten.
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