Recht: Auf den Tempomat allein ist kein Verlass

Intelligente Tempomaten sind nur Hilfsmittel. Autofahrer dürfen sich vor allem beim Thema Geschwindigkeit nicht auf sie verlassen.

Ein Tempomat mit Verkehrszeichenerkennung befreit nicht von
der Verantwortung für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das musste ein
Autofahrer vor dem Oberlandesgericht Köln erkennen. Der Mann war außerorts mit
einer um 22 km/h überhöhten Geschwindigkeit in eine Radarkontrolle geraten und
hatte gegen das Bußgeld von 100 Euro Einspruch erhoben. Sein Argument: Die
Messung müsse falsch sein, da in seinem Auto eine automatische
Geschwindigkeitsregelung aktiviert gewesen sei. Diese bremse beim Erkennen
eines Tempolimit-Schildes automatisch ab.

Die Richter folgten ihm nicht: Es sei allgemein anerkannt,
dass derartige Systeme lediglich Hilfsmittel darstellten. Der Autofahrer sei
jederzeit verpflichtet, selbst zu überwachen, ob seine Fahrweise den
Verkehrsregeln entspreche. (Az.: III.1 Rbs 213/1)

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