Wer ein Fahrverbot zu erwarten hat, kann bei langer Verfahrensdauer vielleicht aufatmen. Der Gesetzgeber knüpft an ein Fahrverbot eine erzieherische Wirkung. Was ist aber, wenn die Tat lange her ist?
Bei einer langen Verfahrensdauer von mehr als zwei Jahren zwischen der Tat und dem Urteil müssen Gerichte prüfen, ob ein Fahrverbot noch seinen erzieherischen Zweck erfüllen kann. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 24. Juli 2023 (AZ: 3 Ss-OWi 1316/22).
Wann ist ein Fahrverbot noch gerechtfertigt?
Ein Autofahrer war im Oktober 2019 geblitzt worden. Das Amtsgericht verhängte im Juli 2022 ein Fahrverbot von zwei Monaten. Dagegen legte der Autofahrer Rechtsbeschwerde ein.
Das OLG Frankfurt hob das Urteil des Amtsgerichts auf. Die erste Instanz habe sich nicht damit auseinandergesetzt, ob ein Fahrverbot nach mehr als zwei Jahren noch seinen erzieherischen Zweck erfüllen könne. Dies sei aber eine zwingende Voraussetzung für die Verhängung eines Fahrverbots.
Kein Fahrverbot nach langer Verfahrensdauer
Die Entscheidung ist für alle Verkehrsteilnehmer relevant, die nach einer langen Verfahrensdauer mit einem Fahrverbot rechnen müssen. In diesen Fällen sollte ein Rechtsanwalt prüfen lassen, ob das Gericht die Notwendigkeit des Fahrverbots ausreichend geprüft hat.
Ein Fahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hat in Deutschland vor allem eine erzieherische Funktion. Es soll als Mahnung dienen und zur Besinnung anregen.
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