Die funktionierende Beleuchtung am Auto ist für alle Verkehrsteilnehmer lebenswichtig. Hier gilt „Sehen und gesehen werden“ im wahrsten Sinne des Wortes. Daher beteiligt sich die KÜS auch 2024 am jährlichen Licht-Test vom 1. bis 31. Oktober.
Im Vorfeld machen Plakate auf die Aktion aufmerksam. Beim Licht-Test werden alle Leuchten am Fahrzeug kostenlos auf ihre einwandfreie Funktion untersucht. Ist alles in Ordnung, kommt auf Wunsch ein Aufkleber an die Windschutzscheibe.
Eine ordnungsgemäß funktionierende Beleuchtung am Fahrzeug sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die Wirklichkeit sieht aber leider anders aus: Seit Jahren gehören die lichttechnischen Einrichtungen (so der formal korrekte Begriff) zu den Spitzenreitern in den Mängelgruppen bei Hauptuntersuchungen durch die KÜS.
„Alle Leuchten am Fahrzeug müssen ordnungsgemäß angebaut sein und entsprechend einwandfrei funktionieren. Schließlich muss jeder Verkehrsteilnehmer die Beleuchtung an seinem Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand halten. So sieht es der Verordnungsgeber im § 23 StVO vor. Das ist wichtig für den Fahrenden selbst, vor allem bei Dämmerung oder Dunkelheit. Außerdem muss das Fahrzeug gut erkennbar für andere Verkehrsteilnehmer sein, ohne diese jedoch zu blenden“, betont Florian Mai, Technischer Leiter der KÜS.
Untersucht werden beim Licht-Test Abblend- und Fernlicht, Rückfahrscheinwerfer, Bremsleuchten, Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger, Warnblinkanlage, Nebelschlussleuchten, sowie Zusatzleuchten z. B. zur Realisierung von Nebellicht, Tagfahrlicht und Abbiegelicht. Das Nachrüsten von Leuchten und Leuchtmitteln ist sehr beliebt. Aber nicht alles, was gefällt, ist auch zulässig. Die Prüfingenieur*innen der KÜS können zusätzlich zur Untersuchung Auskunft geben darüber, was erlaubt oder nicht erlaubt ist.
Funktioniert die Beleuchtung am Auto nicht einwandfrei, kann dies unterschiedliche Sanktionen nach sich ziehen, etwa Bußgelder in zweistelliger Höhe. Bei einer Hauptuntersuchung wird die nicht zulässige Nachrüstung von Leuchtmitteln als „Erheblicher Mangel“ eingestuft werden, sodass die HU-Plakette dann nicht erteilt werden darf. Nicht zulässige Leuchtmittel können außerdem bei einem Verkehrsunfall Einfluss auf die Beurteilung der Rechtslage haben.
Der Licht-Test wird seit 1956 angeboten, Schirmherr der Beleuchtungsaktion ist Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing.
Fotos: ADAC, KÜS
Source: New feed