„Es gibt kein schlechtes Wetter zum Autofahren, es gibt nur die falsche Ausrüstung.“ Was diese bekannte Redensart über Kleidung besagt, lässt sich ebenso auf das Auto übertragen. Wintersportfans nutzen gerne freie Tage für Ski-Ausflüge – doch ideale Bedingungen auf der Piste bedeuten nicht automatisch sichere Straßenverhältnisse. Ein oft unterschätztes Thema sind Schneeketten. Die KÜS erklärt, worauf man rechtlich und praktisch achten sollte.
Diese ketten- oder netzförmigen Traktionshilfen werden an den Reifen eines Fahrzeugs montiert. Sie erhöhen die Haftung auf Schnee- und Eisflächen, reduzieren die Rutschgefahr und verbessern die Brems- sowie Seitenführung. Wichtig: Schneeketten dürfen während der Fahrt nicht verrutschen und dürfen die Sicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.
Vorweg: Sie ersetzen nicht die Pflicht, im Winter die für winterliche Straßenverhältnisse geeigneten Reifen zu verwenden. Die Nutzung von Schneeketten ist situationsabhängig geregelt. Sie dürfen in Deutschland bei Schnee oder Eis auf der Fahrbahn eingesetzt werden, Verpflichtend sind sie, sobald ein Verkehrszeichen (Nummer 268) das klar vorschreibt. Wer die Schneekettenpflicht missachtet, muss mit Bußgeldern ab 60 € rechnen; bei verursachten Schäden oder Unfällen kann die Strafe deutlich höher ausfallen. Die Geschwindigkeit darf maximal 50 km/h betragen. Besser ist es, noch langsamer zu fahren – um Reifen und Fahrbahn nicht zu beschädigen. Der Zeitraum „1. November bis 15. April“ ist eine gute Kalender-Faustregel für die Wintersaison.
Österreich: Schneekettenpflicht bei entsprechendem Verkehrszeichen
Schweiz: Schneekettenpflicht bei entsprechendem Verkehrszeichen
Frankreich: Wer bei vorgeschriebener Schneekettenpflicht (Verkehrszeichen) keine Ketten montiert, darf nicht weiterfahren – Strafen drohen.
In Deutschland und Österreich und der Schweiz müssen im Winter die Reifen für winterliche Straßenverhältnisse geeignet sein (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte). Das können auch Allwetterreifen sein. Dringend zu empfehlen ist eine Profiltiefe von mindestens 4 mm. Wintergeeignete Reifen sind am Alpine-Symbol zu erkennen (drei Berggipfel plus eine Schneeflocke). Diese Kennzeichnung gibt es auch bei bestimmten Allwetterreifen.
Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer sollte man ohnehin überall nur mit geeigneten Reifen unterwegs sein.
Die korrekte Verwendung von Winterreifen und ggf. Schneeketten schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Achtung: Es gibt besondere Rad-Reifen-Kombinationen, bei denen Schneeketten nicht oder nur feingliedrige Schneeketten zulässig sind. Aufschluss geben die Auflagen gemäß Gutachten für Sonderräder.
Mit der richtigen und vorschriftsmäßigen Ausrüstung bleiben Fahrer, Mitfahrer und Fußgänger bei Schnee und Eis sicher unterwegs.
Die KÜS wünscht gute Fahrt und einen sicheren Winterurlaub!
Foto: Pexels | Oziel Gomez
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