Sehen und gesehen werden! Zugegeben, der Spruch ist nicht mehr der neueste. Wenn es aber um die Beleuchtungs-einrichtung an Kraftfahrzeugen geht, so hat er nach wie vor Bestand. Hier ist seit Jahren vieles im Argen. Nach wie vor liegen die Beleuchtungsmängel mit 25 % in der Gesamtbilanz der KÜS vorne. Die neue Scheinwerfer-Einstellprüfrichtlinie (aus Februar 2014) soll helfen, bei der Hauptuntersuchung eine bessere Beurteilung der Einstellung der Beleuchtungsanlage zu ermöglichen. Für die Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräte in Verbindung mit den Aufstellflächen – sprich für das Scheinwerfer-Einstell-Prüfsystem – ist eine Stückprüfung zwingend vorgeschrieben. Diese beinhaltet auch eine Kalibrierung.
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