Andere Länder, andere Sitten: Die Redewendung klingt altbacken, kann aber bei einer Urlaubsreise ruckzuck mal eben ein Loch in die Urlaubskasse reißen. Wenn man wegen einer Geschwindigkeitsübertretung zur Kasse gebeten wird, weil man die Bestimmungen im jeweiligen Land nicht kennt. Die KÜS gibt einen Überblick, welche Geschwindigkeitsregeln in den Nachbarländern für Pkw gelten.
Innerorts muss man sich nicht umstellen: Da gilt die aus Deutschland bekannte 50 km/h-Grenze, es sei denn, es ist etwas anderes ausgewiesen.
Anders sieht es auf Autobahnen aus: Nur hierzulande gibt es kein generelles Limit auf Autobahnen.
130 km/h sind die Obergrenze in Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg und Österreich. Abweichende Bedingungen gelten in Frankreich und Italien bei bestimmten Wetterverhältnissen und generell für Fahranfänger. Heißt: In Italien darf auf Autobahnen nur 100 km/h schnell fahren, wer 21 Jahre alt ist und/oder erst maximal drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis ist. In Frankreich ist man Fahranfänger, wenn man die Fahrerlaubnis erst maximal drei Jahre hat – dann ist auf Autobahnen bei 110 km/h Schuss. In Belgien darf man auf Autobahnen maximal 120 km/h schnell sein. In den Niederlanden ist es komplizierter: Von 6 bis 19 Uhr sind 100 km/h das Maximum am Speed, von 19 Uhr abends bis 6 Uhr früh sind 130 km/h drin. Es sei denn, 120 km/h sind per Verkehrsschild als Obergrenze ausgewiesen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften erlauben Dänemark, Frankreich und die Niederlande 80 km/h Höchstgeschwindigkeit. 90 km/h sind es in Luxemburg, Italien und im wallonischen Teil von Belgien (Achtung: nur 70 km/h sind in Flandern erlaubt). 100 km/h erlaubt das Nachbarland Österreich mit einer Ausnahme für Nachtfahrten auf Transitautobahnen – da sind es 110 km/h.
Es lohnt sich also auf jeden Fall, sich vor Antritt einer Reise mit den Geschwindigkeitsbegrenzungen im Reiseland vertraut zu machen – auch bei Ländern, die man „nur“ durchfährt. Die KÜS wünscht gute, sichere Fahrt und einen schönen Urlaub!
Abbildung: KÜS
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