Sie ist ein regelmäßiger Termin im Kalender aller Fahrzeugbesitzer, in bestimmten Abständen rechtlich vorgeschrieben. Aber was ist die Hauptuntersuchung (HU) eigentlich genau? Eine Umfrage unter unseren Social-Media-Followern ergab, was viele genauer wissen wollten. Hier ein Überblick über die gestellten Fragen – und die Antworten der KÜS:
Was ist die Hauptuntersuchung (HU) genau?
Vereinfacht gesagt, ist die Hauptuntersuchung (kurz HU), ein wichtiger Garant für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in Deutschland. Hauptuntersuchung heißt: Alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Fahrzeugs werden durch einen Prüfingenieur untersucht. Nach einer erfolgreichen Hauptuntersuchung (nach § 29 der StVZO) erhält das Kraftfahrzeug eine neue Plakette. Sie wird auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht. An ihr lässt sich ablesen, in welchem Monat und Jahr die nächste Hauptuntersuchung ansteht.
Wie oft muss ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung?
Krafträder müssen alle zwei Jahre einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Bei Pkw beträgt die Frist ab dem Tag der Erstzulassung drei Jahre, danach muss im Abstand von zwei Jahren eine HU erfolgen. Bei Wohnmobilen und Anhängern variieren, je nach Fahrzeug, die Firsten zwischen einem und drei Jahren. Ein Untersuchungsbericht dokumentiert die vorgenommene HU.
Was wird bei einer Hauptuntersuchung geprüft?
Alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen werden bei der Hauptuntersuchung überprüft (s. o.). Das sind z. B.:
Insgesamt sind über 150 Punkte bei einer Hauptuntersuchung zu prüfen.
Wie lange dauert eine Hauptuntersuchung ungefähr?
Mindestens 30 Minuten sollte man als Fahrzeugbesitzer für einen fälligen HU-Termin einplanen.
Was sind häufige Mängel bei einer Hauptuntersuchung?
„Spitzenreiter“ in der KÜS-Statistik sind seit Jahren Mängel bei den lichttechnischen Einrichtungen. Auch die Bedeutung von Rädern und Reifen wird von vielen Autofahrern unterschätzt – übersehen wird oft, dass sie die einzige Verbindung des Fahrzeugs zur Straße sind.
Wie geht es weiter, wenn bei einem Fahrzeug aufgrund von Mängeln die Plakette nicht erteilt wurde?
Die festgestellten Mängel müssen sofort, spätestens innerhalb eines Monats behoben werden. Die Behebungsfrist bezieht sich auf das Datum der Untersuchung. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so gilt der erste Werktag danach als letztmögliche Frist zur Wiedervorführung. Ist die Frist der Wiedervorführung überschritten, muss am Fahrzeug eine neue Hauptuntersuchung vorgenommen werden.
Im Untersuchungsbericht werden die Mängel aufgeführt. Nach der Beseitigung der Mängel wird das Fahrzeug nochmals einem Prüfingenieur vorgestellt. Er untersucht das Fahrzeug mit Augenmerk auf die zuvor dokumentierten und nun beseitigten Mängel. Zu der erneuten Untersuchung werden der vorangegangene Untersuchungsbericht, der Fahrzeugschein und alle Änderungsabnahmen und Gutachten benötigt. Die Nachkontrolle oder Nachuntersuchung kann von jedem Prüfingenieur durchgeführt werden.
Bei der Wiedervorführung darf das Fahrzeug keine Mängel mehr aufweisen. Erst dann wird der Untersuchungsbericht positiv abgeschlossen und eine neue Plakette erteilt.
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