Recht: Als Fußgänger nicht alkoholisiert in den Straßenverkehr!

Wer deutlich zu viel getrunken hat, sollte auch als Fußgänger nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Nicht nur die Unfallgefahr erhöht sich, sondern auch das Risiko, im Falle eines Unfalls alleine haften zu müssen.

Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin und informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena vom 15. Juni 2017 (AZ: 1 U 540/16).

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