Recht: Geschwindigkeitsverstoß

Soll jemand wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld zahlen, muss ihm der Verstoß auch nachgewiesen werden. Die Schätzung der Polizei, der Fahrer sei schneller als die erlaubten 30 km/h gefahren, reicht allein nicht. Ergibt sich aus der Fahrweise des Betroffenen und anderer Verkehrsteilnehmer der Verstoß nicht, genügt auch das nicht. Selbst ein Geständnis des Betroffenen reicht dann nicht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund vom 6. Februar 2018 (AZ: 729 OWi-261 Js 2511/17-379/17).

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