Auslandsurlaub: Vorschriften für Winterbereifung

Bis zu 5.000 Euro lautet die abschreckende Bußgeld-Ansage
aus Österreich, wo eine generelle Winterreifenplicht zwischen dem 1. November
und dem 15. April gilt. Wie in vielen anderen Ländern beschränkt sich für
Österreich die Pflicht zum Tragen von Schneeketten nur auf entsprechend
beschilderte Straßen. Die Schweiz hat eine ganz ähnliche Schneeketten-Regelung.
Beim Bußgeld sind die Eidgenossen mit umgerechnet rund 88 Euro allerdings
vergleichsweise milde gestimmt. Teuer könnte es in der Schweiz allerdings bei
einer Mithaftung werden, sofern man mit unangepasster Bereifung in einen Unfall
verwickelt wird. Die anderen Alpenstaaten Frankreich und Italien haben
ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht. In Italien sind für die Gesetze
ohnehin die Provinzen verantwortlich, die teilweise allerdings Winterreifen
verlangen. In Südtirol und Aostetal sind noch bis 15. April Winterreifen
Pflicht. Eine Zuwiderhandlung wird mit bis zu 335 Euro geahndet.

Generell empfiehlt der Automobilclub deshalb: Reisende in Richtung Alpen und andere Skigebiete sollten sich über die Regeln auf der Route informieren und gegebenenfalls Winterreifen aufziehen und zudem Schneeketten mitführen.

Foto: Suzuki

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