Recht: Unfallverursacher und Privatgutachten

Nach einem Unfall ließ das Unfallopfer sein Fahrzeug
begutachten. Der Sachverständige berechnete der Frau hierfür rund 1.000 Euro.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung lehnte es jedoch ab, hierfür
aufzukommen. Das Gutachten sei wegen handwerklicher Mängel unbrauchbar. Sie
kürzte deshalb auch den von ihr erstatteten Sachschadensbetrag und verwies auf
ihre eigenen Berechnungen. Tatsächlich war das Privatgutachten von einem
falschen Restwert des Fahrzeugs ausgegangen.

Dennoch muss die Versicherung des Unfallverursachers die
Gutachterkosten erstatten, so das Gericht. Der Unfallverursacher müsse
grundsätzlich auch für fehlerhafte Gutachten aufkommen. Fehler des Sachverständigen
könnten nicht dem Geschädigten zugerechnet werden. Etwas anders käme nur in
Betracht, wenn die Geschädigte die Unrichtigkeit des Gutachtens auch ohne
besondere Sachkunde hätte erkennen können. Das treffe hier aber nicht zu.

Die gegnerische Versicherung muss dem Unfallopfer in aller
Regel auch die Anwaltskosten erstatten.

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