Recht: Flugverkehr – Drängeln beim Check-In

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor. In dem verhandelten Fall ging es um eine Familie, die trotz frühzeitigen Erscheinens so lange auf das Einchecken warten musste, dass der Flieger ohne sie abhob.  Anschließend verlangte sie Schadensersatz von der Airline.

Die Fluggesellschaft verweigerte jede Kompensation mit dem
Hinweis, die fehlenden Fluggäste vor dem Check-in-Schalter von einem
Mitarbeiter mündlich ausrufen gelassen zu haben. Der Richter sah das allerdings
nicht als ausreichend an – gerade beim Einchecken sei der Lärmpegel häufig so
hoch, dass Ansagen ohne Lautsprecherunterstützung nicht zu hören seien. Auch
von dem von der Airline vorgeschlagenen Vordrängeln hielt der Richter nichts.
Dies sei „sozial unerwünschtes Verhalten“ und daher nicht zumutbar. Weil die
Kläger allerdings in den anderthalb Stunden Wartezeit nicht selbst aktiv geworden
sind und einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft um Rat gefragt haben, kürzte
das Gericht den Schadensersatz um 50 Prozent. (Az.: 154 C 2636/18)

Source: New feed