Recht: Drogenkonsum und Fahrerlaubnis

Der Mann wollte „wie in alten Zeiten“ auf einem Festival
feiern. Dabei nahm er unter anderem Amphetamin (Ecstasy) ein. Sein Auto hatte
er zu Hause gelassen. Am Bahnhof kontrollierte ihn die Polizei und stellte den
Drogenkonsum fest. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog ihm daraufhin mit sofortiger
Wirkung den Führerschein. Vor Gericht argumentierte der Mann, er habe zwischen
dem Drogenkonsum anlässlich des Festivalbesuches und dem Führen eines
Kraftfahrzeuges unterschieden. Er habe sich im Anschluss an das Festival sogar
noch zwei Tage Urlaub genommen, um auszunüchtern.

Das überzeugte das Gericht nicht. Laut Gesetz sei die
Fahrerlaubnis allein wegen der Einnahme von harten Drogen wie Amphetamin im
Regelfall zu entziehen. Es komme dann auf eine Verkehrsteilnahme unter
Drogeneinfluss gar nicht an. Daher sei es auch unerheblich, ob der Mann
zuverlässig zwischen dem Drogenkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges
trennen könne. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen seien die möglichen
Wirkungen und Nachhalleffekte harter Drogen auch in ihrer zeitlichen Dimension
nicht zuverlässig einzuschätzen. Dies gelte insbesondere für die sehr knapp
bemessene Ausnüchterungszeit von nur zwei Tagen.

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