
Eine Vollkaskoversicherung muss in dem Fall zahlen, wenn sich der Automatikwagen allein in Bewegung setzt. Und zwar auch dann, wenn der Unfallhergang im Einzelnen nicht aufgeklärt werden kann. Es reicht aus, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall beruhen können. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 11. Februar 2019 (AZ: 11 U 74/17).
Der Mann meldete seiner
Vollkaskoversicherung einen Unfall. Sein Automatik-Fahrzeug habe sich
selbständig in Bewegung gesetzt, obwohl er ausgestiegen sei und daher niemand
am Steuer gesessen habe. Es sei Richtung Tor gefahren. Bei dem Versuch, das
Fahrzeug zu stoppen, sei er dann aufs Gaspedal gekommen. Das Auto sei nach
vorne geschossen, habe einen Torflügel durchbrochen und zwei Stützpfeiler
gerammt. Der Mann forderte Schadensersatz von seiner Kfz-Versicherung. Die
Versicherung glaubte ihm jedoch nicht und weigerte sich zu zahlen.
Die Klage des Manns gegen seine
Vollkaskoversicherung war erfolgreich. Das Oberlandesgericht sprach ihm die
Reparaturkosten für seinen Pkw zu. Für die Zahlungspflicht der Versicherung
reiche es aus, wenn feststehe, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur
auf einem Unfall beruhen könnten. Unerheblich sei dann, dass der genaue Hergang
des Unfalls nicht aufgeklärt sei. Es genügten in diesem Fall die Angaben des
Klägers.
Das Gericht war vom geschilderten
Unfallhergang überzeugt. Die Schilderung stimmte auch mit den Angaben überein,
die der Mann unmittelbar nach dem Unfall gegenüber verschiedenen Zeugen gemacht
hatte. Auch der Sachverständige bestätigte, dass die Spuren am Fahrzeug und in
der Toreinfahrt zueinander passten. Immerhin habe sich das Fahrzeug auch bei
einem der Versuchsabläufe des Sachverständigen mit einem auf “N”
gestellten Hebel selbständig in Bewegung gesetzt.
Der Versicherungsschutz scheide
auch nicht deshalb aus, weil der Mann selbst das Gaspedal betätigt habe. Er sei
versehentlich auf das Pedal gekommen, als er versucht habe, sein allein
fahrendes Automatikfahrzeug anzuhalten.
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