Leser fragen – Experten antworten: Wohnmobile

Frage: Ich möchte mir ein gebrauchtes Wohnmobil kaufen. Worauf muss ich achten?

Antwort von Hans-Georg Marmit, KÜS: Das Fahrzeug sollte natürlich zu den persönlichen Vorstellungen und zum Budget passen. Gibt es genug Platz für die Familie oder dient es nur für zwei Personen als Reisemobil? Legt man Wert auf Komfort und ein luxuriöses Badezimmer oder darf es einfacher sein? Hat man zum Beispiel keine Probleme damit, Sanitäranlagen auf dem Campingplatz aufzusuchen?

Wie beim Kauf eines gebrauchten Pkw empfehle ich, auch ein
Wohnmobil mit allen Sinnen zu prüfen. Dazu zählt natürlich als erstes eine
Sichtprüfung. Macht das Fahrzeug einen gepflegten Eindruck? Gibt es Rost? Ist
es sauber? Bei der Inspektion des Innenraums achtet man nicht nur auf den
optischen Eindruck des Mobiliars, sondern ob es vielleicht nach Schimmel oder
Moder riecht. Das könnte ein Indiz für Feuchtigkeitsschäden sein. Die
Standard-Inneneinrichtung umfasst üblicherweise einen Tisch, eine
Kochgelegenheit sowie Einrichtungen zur Unterbringung von mitgeführten
Gegenständen wie Gepäck, außerdem sind noch Sitzgelegenheiten und
Schlafgelegenheiten an Bord. Bis auf den Tisch, der sich leicht entfernen
lassen darf, müssen alle anderen Möbelstücke im Wohn- und Schlafbereich fest
angebracht sein. Das ist vorgeschrieben und dient der Sicherheit. Falls ein
Wohnmobil fest abbremsen muss, dürfen keine Einrichtungsgegenstände durch die
Gegend fliegen. Das ist wichtig zu wissen, denn falls die Möbel nicht korrekt
montiert sind bzw. über die Jahre sich vielleicht aus der Verbindung gelöst
haben, gibt es bei der HU keine Plakette. Also ruhig mal an den Möbeln wackeln,
um die Verbindungsfestigkeit zu überprüfen.

Große Aufmerksamkeit sollte man zudem der Flüssiggasanlage
schenken, mit der zum Beispiel die Küchengeräte betrieben werden. Gasflaschen,
Gasflaschenkästen und die Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Diese
Anlage muss mindestens alle zwei Jahre untersucht und die Untersuchung durch
eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden. Bei der Prüfung werden die
Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen (die
höchstens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion und Dichtigkeit geprüft.
Diese Unterlagen sollten vom Verkäufer vorgelegt werden können. Die
Gasprüfbescheinigung ist auch versicherungsrechtlich von Bedeutung. Denn bei
einem Brandschaden muss der Versicherung zunächst die Gasprüfbescheinigung
vorgelegt werden.

Kommen wir zu den Reifen: Wohnmobile sind häufig mit
Reinforced-Reifen (Verstärkung an der Seitenflanke) oder C-Reifen (Verstärkung
in der Lauffläche) ausgerüstet. Diese Reifen verhalten sich sehr
unterschiedlich und sind deswegen auch nicht mischbar. Die Bereifung muss
einheitlich und der Luftdruck beim C-Reifen erheblich höher sein. Ist der
Reifendruck zu niedrig, kann die schlimmste Folge ein Reifenplatzer sein.
Generell können Mängel an Wohnmobilen zu besonders gravierenden Verkehrsunfällen
führen, da größer und schwerer als normale Pkws. Das wird oftmals unterschätzt.

Übrigens: Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen im Anschluss an
die Erstzulassung nach 36 Monaten vorgestellt werden, danach im Abstand von 24
Monaten. Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen nach zwei
Jahren erstmals zur HU, danach weiter im Zwei-Jahres-Takt. Ab dem sechsten Jahr
nach Erstzulassung ist eine jährliche Prüfung vorgeschrieben. Wohnmobile mit
mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen grundsätzlich alle 12 Monate zur
Hauptuntersuchung. Kaufinteressenten achten am besten auf eine neue HU-Plakette
sowie eine gute Dokumentation der bereits erfolgten Hauptuntersuchungen und der
bislang durchgeführten Wartungs- und Reparaturmaßnahmen.

Letztlich sollte man sich auch sorgfältig die Licht-, Brems-
und Abgasanlage anschauen bzw. anschauen lassen. Da die Beurteilung dieser
technischen Komponenten durchaus anspruchsvoll ist, kann ein Check des
Fahrzeugs durch eine Fachwerkstatt oder durch einen Prüfingenieur auf jeden
Fall von Vorteil sein und helfen, verdeckte Mängel zu entdecken.

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