Recht: Abbiegeunfall und Haftung

Beim Zusammenstoß eines Links- und eines entgegenkommenden Rechtsabbiegers kommt es bei der Frage der Haftung auf die Umstände des Einzelfalls an. So spielt die Ampelschaltung – etwa ob eine Linksabbiegerampel vorhanden ist – ebenso eine Rolle wie der Vorrang des „Kreuzungsräumers“. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31. Januar 2019 (AZ: 22 U 211/16), worüber die Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Der Mann bog an einer Linksabbiegerampel links ab. Er stieß
dabei mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Das Auto der Frau wurde an
der Front, das des Mannes hinten rechts beschädigt. Letzterer meinte, er habe
wegen seiner grünen Ampel Vorfahrt gehabt. Die Frau war dagegen der Meinung,
der Mann sei schon bei Rot losgefahren, sie selbst sei eine Kreuzungsräumerin.
Als solche habe sie Vorrang, da sie bereits in die Kreuzung eingefahren sei.
Das Landgericht wies die Klage des Mannes noch komplett ab. Vor dem
Kammergericht war er dann mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich.

Nach Auffassung des Gerichts war es der Frau nicht gelungen,
nachzuweisen, dass der Mann gegen seine Pflichten verstoßen hatte. Sie habe
nicht beweisen können, dass er bei Rot losgefahren sei. Der Anscheinsbeweis
gelte in diesem Fall nicht, da der Kläger einer auf Grün geschalteten
Linksabbiegerampel gefolgt sei. Grundsätzlich hätten zwar Kreuzungsräumer
Vorrang. Die Fahrer müssten sich allerdings mit den anderen Verkehrsteilnehmern
abstimmen. Damit solle verhindert werden, dass Fahrzeuge auf der Kreuzung
stehen blieben, die abbiegen wollten.

Es sei aber auch nicht deutlich gewesen, dass die Frau eine
Kreuzungsräumerin gewesen sei. Sie habe an zweiter Stelle und noch im
Fußgängerbereich gestanden. Unabhängig davon sei klar, dass es keine
Verständigung gegeben habe. Die Frau habe ihr vermeintliches Vorrecht erzwingen
wollen. Sie sei dem bereits querenden Kläger hinten seitlich in den Wagen
gefahren. Deshalb sei eine Alleinhaftung der Frau zwingend, so das Gericht.

Source: New feed