Eine fest installierte Kamera in Autos, die ständig filmt, verstößt gegen den Datenschutz. Der öffentliche Verkehrsraum darf nicht mit einer Kamera an einem privaten Pkw zur Ermittlung potentieller Täter einer Fahrzeug-Sachbeschädigung gefilmt werden. Die Aufzeichnungen dürfen auch nicht der Polizei übergeben werden. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 9. August 2017 (AZ: 1112 OWi 300 Js 121012/17).
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