
Damit Schulkinder sicher zur Schule kommen, gilt es einige Dinge zu beachten. Gerade für Erstklässler ist der Weg zur Schule eine neue Herausforderung. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) erklärt, wie Kinder sicher ankommen können.
Mit dem
Start ins Schulleben nehmen Kinder häufig zum ersten Mal aktiv am Straßenverkehr
teil. Das bedeutet: Sie können viele Gefahren nicht einschätzen und müssen erst
lernen, wann es brenzlig wird. Generell gilt: Bevor Kinder den Schulweg allein
zurücklegen, müssen sie ihn üben. Eltern sollten den Weg zu Fuß mit dem Kind
ablaufen und es auf Gefahren hinweisen – bis sie sicher sind, dass ihr Kind den
Weg wirklich alleine meistert. Je nach Wesen des Kindes und den
Verkehrsverhältnissen vor Ort müssen Eltern entscheiden, ob sie ihrem Kind die
sichere Bewältigung des Schulwegs alleine zutrauen.
Beim
Schulweg sollten Eltern darauf achten, dass er so wenig Gefahrenquellen wie
möglich birgt. Das heißt: Straßen sollten nur dort überquert werden, wo sie gut
einsehbar sind. Ideal sind Zebrastreifen und Ampeln. Straßenabschnitte, an
denen parkende Autos die Sicht auf die Straße versperren, sind ungeeignet, um
über die Straße zu gehen. Beim Überqueren ist die volle Aufmerksamkeit
gefordert: Kinder sollten sich voll auf den Straßenverkehr konzentrieren.
Unmittelbar vorm Überqueren der Straße heißt es nach links, nach rechts und
wieder nach links zu schauen und auch beim Überqueren den Verkehr im Blick zu
haben. Das gilt auch beim Zebrastreifen.
Kann das
Kind bereits sicher Rad fahren, kann mit dem Fahrrad auch der Schulweg
bewältigt werden. Wichtig: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Gehweg Fahrrad fahren
müssen. Ein Elternteil oder eine Aufsichtsperson im Alter von mindestens 16
Jahren darf das Kind dabei mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Ist ein
baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, dürfen Kinder bis zum
vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen.
Bis zum
vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Kinder mit dem Fahrrad sowohl den Gehweg
als auch Radwege und Fahrbahn nutzen. Ab dem zehnten Lebensjahr dürfen sie
nicht mehr den Gehweg befahren, sondern müssen Radverkehrsflächen oder die
Fahrbahn nutzen. Der DVR empfiehlt, Kinder erst nach einer erfolgreich
abgeschlossenen Radfahrprüfung allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu
lassen.
Manchmal muss es morgens schnell gehen. Viele Eltern setzen deshalb aufs Auto, um ihr Kind zur Schule zu bringen. Sinnvoller ist es aber, das Auto stehen zu lassen. Kinder können den Schulweg erst dann sicher zurücklegen, wenn sie alle Gefahrenquellen kennen und wissen, wie sie sich verhalten müssen. Das lernen sie nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad und in Begleitung. Wer aus Zeitgründen den Weg zur Schule nicht mit den Kindern gehen kann, dem empfiehlt der DVR, sich mit anderen Eltern zusammenzuschließen. Diese begleiten dann die Kinder im Wechsel.
Etwa ab September bleibt es morgens länger dunkel. Um besser gesehen zu werden, sollten Kinder helle und mit Reflektoren ausgestattete Kleidung tragen. Nicht jede Straße ist optimal ausgeleuchtet. Reflektierende Kleidung hilft, früher von Autofahrern und Radfahrern gesehen zu werden.
Die KÜS ist Mitglied im DVR und unterstützt sein Anliegen nachdrücklich.
Foto: DVR
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