Recht: Unfall am Ende der Waschstraße

Unfälle in der Waschstraße gibt es immer wieder. Springt am Ende einer automatisierten Waschstraße das Auto nicht an, haftet der Fahrer im Falle eines Unfalls. Auch dann, wenn das hinter ihm stehende Fahrzeug nicht selber auffährt, sondern auf dem Förderband bremst, dadurch ausschert und erst das dritte Fahrzeug dem Kläger auffährt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Kleve vom 23. Dezember 2016 (AZ: 5 S 146/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

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