
Frage: Darf man ein Allrad-Fahrzeug an den Haken nehmen oder muss man immer einen Pannendienst bestellen?
Antwort von Hans-Georg Marmit, KÜS: Diese Frage lässt sich nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantworten. Da es nicht den einen „Allradantrieb“ gibt, sondern verschiedene Systeme, also permanenten und zuschaltbaren Allradantrieb oder eine Mischform aus beiden, lassen sich dazu keine allgemeinen Ratschläge geben. Ob ein Allradler bei einer Panne von einem anderen Fahrzeug abgeschleppt werden darf, bestimmt jeder Hersteller selbst. Hier hilft nur ein Blick ins Betriebshandbuch. Unter dem Stichwort „Abschleppen“ ist aufgeführt, ob und wie ein Fahrzeug an den Haken genommen werden darf oder ob ein Spezialunternehmen es aufladen muss.
Sofern der Hersteller sein Einverständnis zum Abschleppen gibt, gilt
es neben den detaillierten Vorgaben noch allgemeine zu beachten. Das
Abschleppen ist nur dazu gedacht, ein liegengebliebenes Fahrzeug auf möglichst
kurzem Weg zur Werkstatt zu transportieren. Dabei darf man nicht über die
Autobahn fahren. Bleibt man aber auf einer Autobahn liegen, muss das
Abschleppgespann an der nächsten Ausfahrt ausfahren. Zudem muss die
Warnblinkanlage noch funktionieren und eingeschaltet sein, damit die anderen
Verkehrsteilnehmer gewarnt sind. Im Dunklen darf nur abgeschleppt werden, wenn
die Beleuchtung aktiviert werden kann. Selbstverständlich dürfen nur Autos an
den Haken genommen werden, die angemeldet sind, ansonsten riskiert man ein
Bußgeld, da das Verbringen von Kraftfahrzeugen ohne Notbehelfsgedanken nur mit
einer Sondergenehmigung zulässig ist.
Ein Blick in das Betriebshandbuch gibt zudem Auskunft, wo und wie
genau ein Abschleppseil oder eine Stange zu befestigen ist. An der Abschleppöse
des Fahrzeuges werden Seil oder Stange angebracht. Beides darf nicht länger als
fünf Meter sein und muss darüber hinaus mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet
werden. Niemals darf diagonal verbunden werden. Bei moderneren Autos ist die
Abschleppeinrichtung meist hinter einem kleinen Deckel in den Kunststoffblenden
der Stoßfänger versteckt.
Grundsätzlich ist beim abzuschleppenden Fahrzeug die Zündung einzuschalten, damit das Lenkradschloss nicht einrastet. Eine konkrete Höchstgeschwindigkeit für das Abschleppen gibt es zwar nicht, die daraus resultierende Zugkombination darf allerdings nicht schneller als 80 km/h fahren. Man sollte aber möglichst nicht schneller als 30 bis 50 km/h fahren, damit dem Insassen des hinteren Autos im Notfall genug Zeit zum Reagieren bleibt. Denn bei einem abgeschleppten Fahrzeug sind Servolenkung und Bremskraftverstärker nicht aktiv.
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