Recht: Urteile rund um die Garage

Muss in eine Garage ein Auto passen? Darf man dort Getränke lagern? Und wie schwierig darf das Einparken in einer Tiefgarage sein? Alles Fragen, mit denen sich deutsche Gerichte befassen mussten.

Um Garagen gibt es vor Gericht fast so viel Streit wie um
Autos. Eine Sammlung einschlägiger Urteile – vom Pfusch beim Bau bis zum Ärger
bei der Nutzung:

Was ist eine Garage?

Simple Frage? Baurechtlich gesehen nicht, wie ein Bauherr
laut LBS vor der Verwaltungsgericht Mainz erfahren musste (Az.: 3 K 454/07).
Die Richter erkannten das auf seinem Grund errichtete Gebäude nicht als Garage
an. Unter anderem die Fenster, eine Holzdecke und die geringe Fläche machten
sie stutzig – ihrer Ansicht nach müsse mindestens für ein Auto Platz im Inneren
sein, nicht nur für ein Motorrad. Der Bauherr musste den nicht genehmigten Bau
also abreißen.

Was ist keine
„vollwertige“ Garage?

Ein Tiefgaragenparkplatz muss ohne übermäßiges Rangieren
nutzbar sein. So hat das Oberlandesgericht Braunschweig laut der
ARAG-Versicherung geurteilt. In dem verhandelten Fall hatte ein Wohnungskäufer
geklagt, da er seinen miterworbenen Tiefgaragenparkplatz nur durch eine längere
Rückwärtsfahrt erreichen konnte. Der Bauträger verweigerte einen
Kaufpreisnachlass mit dem Hinweis, der Parkplatz entspreche mit 2,50 Metern
Breite der Verordnung des Landes Niedersachsen. Für die Richter war das jedoch
unerheblich. Ein aufwändiges Wendemanöver oder eine Rückwärtsfahrt durch die
Tiefgarage bis zum Stellplatz sei unzumutbar und daher ein Mangel. Eine
Wertminderung von zwei Dritteln des Kaufpreises ging daher in Ordnung. (Az.: 8
U 62/18)

Was darf man mit
einer Garage machen?

In die Garage gehört ein Auto, vielleicht noch ein Motorrad
oder ein paar Fahrräder. Nicht jedoch Gerümpel oder Vorräte. So untersagte das
Amtsgericht Stuttgart dem Mieter eines Tiefgaragenstellplatzes dessen Nutzung
als Mineralwasserlager (37 C 5953/15).

Was sollte man mit
einer Garage machen?

Sie auch benutzen. Vor allem, wenn man sie gegenüber der
Kfz-Versicherung als Stellplatz des eigenen Pkws gemeldet hat. Wird das Auto
unter der Straßenlaterne abgestellt und dort beschädigt oder gestohlen, kann
die Versicherung ihre Zahlungen kürzen. So geschehen und richterlich vom
dortigen Landgericht bestätigt in der Region Magdeburg (11 O 217/18). Wegen des
erhöhten Risikos musste die Assekuranz lediglich 70 Prozent des Schadens
begleichen.

Was sollte man nicht
mit einer Garage machen?

Sie zuparken. Das nämlich tat der Nachbar eines
Garagenbesitzers. Mit dem Argument, man bräuchte doch nur kurz bei ihm
klingeln, wenn man aus- oder einfahren wolle. Das Amtsgericht München (241 C
7703/09) sah das aber anders und ging von einer sogenannten „Eigentumsstörung“
aus. Das Eigentum werde durch das regelmäßige Zuparken zwar nicht entzogen, die
Nutzung aber eingeschränkt. Es urteilte auf Unterlassung.

Was kann man gegen
Garagen-Blockierer sonst noch tun?

Ein zugeparkter Garagenbesitzer darf den Falschparker
eigenmächtig wegschieben. Verursacht er dabei fahrlässig einen Schaden, ist er
nicht schadenersatzpflichtig, so ein Urteil des Amtsgerichts München, wie die
telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet. Durch das
Versperren der Zufahrt habe der Falschparker den Garagenbesitzer in dessen
Besitzrecht gestört, deshalb habe er zurecht von seinem Selbsthilferecht
Gebrauch gemacht. Dass es sich um Automatikfahrzeug handelte, dessen Getriebe
beim Wegschieben Schaden nehmen könnte, sei für den Garagenbesitzer nicht zu
erkennen gewesen.

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