Kommt es zu einem Schaden nach der Reparatur in einer Werkstatt, kann ein Reparaturfehler vorliegen. Allerdings muss der Autobesitzer dies nachweisen. Kann der Autobesitzer dies nicht, hat er auch keinen Anspruch. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 26. Juli 2017 (AZ: 12 O 389/16).
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