Recht: "Rechts vor links" bei Grundstücksausfahrt oder Straßeneinmündung

Ausfahrten sind manchmal täuschend ähnlich zu Kreuzungen ausgebaut. Dann fällt die Einschätzung schwer, ob rechts vor links gilt. Auch Grundstückausfahrten können wie Straßenkreuzungen ausgestaltet sein. Bei der Einordnung einer Verkehrsfläche als Grundstücksausfahrt oder als Einmündung einer Straße kommt es auf deren Verkehrsbedeutung an. Im Zweifel kann der eigentlich Vorfahrtsberechtigte bei einem Unfall mithaften. Darauf weist das Oberlandesgericht Hamm am 5. Februar 2018 (AZ: 9 U 51/17) hin, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Source: New feed