Recht: Bußgeld bei Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Einen Hund bei sommerlichen Temperaturen im Auto zurückzulassen, kann für den Vierbeiner lebensgefährlich sein. Dem Tierhalter droht eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und ein dreistelliges Bußgeld. Bereits ab 20 Grad Celsius Außentemperatur kann sich das Innere bei Sonnenschein auf mehr als 50 Grad aufheizen. Da Hunde nur wenige Schweißdrüsen haben und sich hauptsächlich über Hecheln abkühlen, können sie im heißen Wageninneren ihre Körpertemperatur nicht mehr regulieren.

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